E-Control erarbeitete erstmals Definition von Energiearmut in Österreich

E-Control erarbeitete erstmals Definition von Energiearmut in Österreich

Die Energieregulierungsbehörde E-Control erstellte erstmals eine Definition von Energiearmut in Österreich. Nach dieser sind rund 90.000 Haushalte (2,5 Prozent) energiearm – betroffen sind ganz andere Haushalte als bisher angenommen.

Wer arm ist, muss nicht gleichzeitig auch energiearm sein

Die neue Definition der E-Control macht deutlich, dass es zwischen Energiearmut und Armut einen Unterschied gibt. Energiearm können demnach nur Haushalte sein, die bei geringem Einkommen relativ hohe Energiekosten aufweisen. „Können sich einkommensschwache Haushalte selbst geringe bzw. durchschnittliche Energiekosten nicht leisten, sollte dies nicht unter dem Deckmantel Energiearmut, wohl aber unter allgemeiner Armut, diskutiert werden“, so Walter Boltz. Dort wo es allgemein um Armut gehe, sei das Sozialsystem gefordert. Dort wo es wirklich um Energiearmut geht, brauche es dagegen zielgerichtete Maßnahmen gegen die hohen Energiekosten.

Neue Studie: Rund 90.000 Haushalte von Energiearmut betroffen

Nach einer repräsentativen Studie von IFES im Auftrag der E-Control für die 931 Haushalte befragt wurden, sind hochgerechnet rund 2,5 Prozent der österreichischen Haushalte energiearm, das sind rund 90.000 Haushalte (rund 170.000 Personen). Die Studie zeigt, dass andere Personen als bisher angenommen von Energiearmut betroffen sind. Typische energiearme Haushalte sind alleinstehende Pensionistinnen mit geringem Einkommen in einer übergroßen Wohnung, die in Tirol oder Salzburg leben. Diese Personen geben im Schnitt monatlich 163 Euro für Energie aus, das ist knapp ein Fünftel (ca. 19 Prozent) ihres Einkommens und viermal so viel wie im österreichischen Durchschnitt. „Die Ergebnisse der Umfrage deuten darauf hin, dass die betroffenen Personen über diese Kosten aber nicht viel jammern. Die meisten nehmen diese Belastung stillschweigend hin. Es würde ihnen nicht einfallen, sich darüber zu beschweren“, erklärte Walter Boltz.

Bisher galten junge Alleinstehende in Wien als typisch energiearm

Die IFES-Studie zeigt, dass nach den Kriterien von EU-SILC ebenfalls rund 2,5 Prozent der Haushalte energiearm sind. „Es handelt sich aber um ganz andere Haushalte“, erläuterte Boltz. Jene, die angeben, es sich nicht leisten zu können, die Wohnung angemessen warm zu halten, sind übermäßig viele alleinstehende, junge und arbeitslose Männer und Personen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft. Im Schnitt wenden diese Personen pro Monat 78 Euro für Energie aus, das sind acht Prozent ihres verfügbaren Einkommens. „78 Euro sind an sich nicht viel für Strom und Wärme. Hier geht es mehr um die subjektive Wahrnehmung des Betroffenen. Dieser fühlt sich durch die Energieausgaben stark belastet – auch wenn diese in der Realität eigentlich gar nicht so hoch sind.“

Neue Definition für Energiearmut

Wurde in Österreich über Energiearmut diskutiert, wurde bislang vor allem auf Daten von EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) verwiesen. 2011 waren laut EU-SILC 219.000 Personen (rund 100.000 Haushalte bzw. ca. 2,6 Prozent der österreichischen Bevölkerung) finanziell nicht in der Lage, ihre gesamte Wohnung angemessen warm zu halten. Allerdings sind davon weniger als die Hälfte (95.000 Personen) auch armutsgefährdet. Die E-Control plädiert daher für eine präzisere Bestimmung von Energiearmut und schlägt folgende Definition vor:

Energiearme Haushalte sind jene, die über ein verfügbares Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle verfügen und gleichzeitig überdurchschnittlich hohe Energiekosten haben.

Das verfügbare Einkommen gilt als niedrig, wenn es weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens beträgt. Die Energiekosten sind dann überdurchschnittlich hoch, wenn sie merklich über den Durchschnittsausgaben liegen. Die Schwelle dafür wurde von der E-Control, in Anlehnung an die Armutsforschung, bei 140 der Medianausgaben für Energie festgelegt.

Kosten-effektive Maßnahmen setzen

Im Kampf gegen Energiearmut sollte vor allem auf möglichst kosteneffiziente und zielorientierte Maßnahmen gesetzt werden, erläuterte Walter Boltz. Die in allen Bundesländern außer in Wien angewandten Heizkostenzuschüsse (Einmalzahlungen von bis zu ca. 250 Euro) seien alleine nicht ausreichend. „Sinnvoller ist eine Kombination von Maßnahmen, die auch an Grundproblemen wie mangelndem Wissen über Energiesparen oder energiefressenden Geräten etwas ändert.“ So ist in Wien heuer der Heizkostenzuschuss durch die „Wiener Energieunterstützung“ abgelöst worden, die eine Kombination aus Energieberatung, Gerätetauschaktionen und Einmalgeldleistungen in besonderen Härtefällen vorsieht. Die von der E-Control in Auftrag gegebene IFES-Studie zeigt, dass gerade die wirklich von Energiearmut betroffenen Haushalte ein geringes Bewusstsein für Energiesparen haben. „Hier kann mit zusätzlicher Information, Energieberatung und Gerätetauschaktionen viel bewirkt werden“, meint Boltz, der für nachhaltige Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut plädiert. „Heizkostenschüsse sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit Einmalzahlungen werden die Symptome vorübergehend gemildert, ohne aber die wahren Ursachen für die hohen Energiekosten zu bekämpfen.“ Auch sei die Treffsicherheit gering. „Die meisten Heizkostenzuschüsse sind wohl besser als Armutszuschüsse zu bezeichnen, da sie häufig an arme, aber nicht zwangsläufig auch energiearme Haushalte gehen.“ Die dafür aufgewandte Summe ist beträchtlich: Alle Bundesländer zusammen geben für Heizkostenzuschüsse rund 25 Millionen Euro pro Jahr aus.

Wohnraumsanierungen

Zur Bekämpfung von Energiearmut sind auch Gebäudesanierungen wichtig. Neue Regelungen im Bereich Energieeffizienz könnten Gebäude- und vor allem Wohnraumsanierungen bevorzugen. Durch eine sozial verträglich gestaltete Vorgehensweise könnten speziell einkommensschwächere Haushalte profitieren, da diesen das notwendige Geld für eine Sanierung fehlt bzw. wenn sie Mieter einer Wohnung sind die Eigentümer sonst wenig Anreiz haben, Energieeffizienzmaßnahmen zu setzen. Auch im sozialen Wohnbau sollte es eine Pflicht für einen Energieausweis geben (bisher sind solche Wohnungen, die nicht auf dem Markt angeboten werden, von dieser Pflicht ausgenommen). Jenen Personen, die in schlecht isolierten Sozialwohnungen leben, kann dann zielgerichtet geholfen werden.

Weitere von der E-Control vorgeschlagene Maßnahmen gegen Energiearmut im Überblick:

  • Eigene Serviceeinheiten bei den Energieunternehmen für Personen mit Zahlungsschwierigkeiten
  • Bessere Rückmeldesysteme für Endkunden
  • Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung von Energieeffizienzberatungen und Einmalinvestitionen finanziert durch Energieversorgungsunternehmen

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