Wirtschaftsforum Expertenwissen: Risikolebensversicherung

Teil 2: Mehrere Geschäftspartner gegenseitig absichern
Ich habe einen oder mehrere Geschäftspartner: Wie sichern wir uns gegenseitig am besten ab?
Zur Absicherung unter Geschäftspartnern bietet sich ein gegenseitiges Bezugsrecht an. Hierbei trägt man sich gegenseitig als Leistungsempfänger im Todesfall ein. Darüber hinaus kann eine „Über-Kreuz-Versicherung“ abgeschlossen werden. In dieser Konstellation sind die Geschäftspartner die Versicherungsnehmer des anderen Geschäftspartners (versicherte Person). Somit haben Sie alle Rechte und Pflichten des Vertrages zu tragen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle?
Die Versicherungssumme sollte mindestens die Summe der Verbindlichkeiten sowie die Aufwände der Re-Organisation der Geschäftspartnersuche abdecken. Faktoren wie die Gesellschaftsform spielen hierbei eine Rolle. Es empfiehlt sich gemeinsam nach einer sinnvollen Lösung für alle Beteiligten zu suchen.
An wen erfolgt die Auszahlung der Versicherungsprämie, wenn sich Geschäftspartner gegenseitig absichern?
Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt grundsätzlich an die im Vertrag festgelegte Bezugsberechtigte Person.
Nicht jede Unternehmensgründung ist erfolgreich. Was passiert mit einer Risikolebensversicherung zwischen Geschäftspartnern, wenn die Firma Insolvenz anmeldet oder wenn einer der Geschäftspartner aus dem Unternehmen austritt?
Eine Risikolebensversicherung kann grundsätzlich, sofern diese nicht an eine Bank abgetreten ist, jederzeit vom Versicherungsnehmer zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Darüber hinaus ist diese auch nicht zweckgebunden. Ein austretender Geschäftspartner kann diese auch weiterhin z.B. zur Absicherung seiner Familie nutzen. Hierbei ist es wichtig, dass der Beitragszahler (sofern die Versicherungsbeiträge bisher aus Geschäftsvermögen gezahlt wurden), sowie die bezugsberechtige Person abgeändert werden.
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