Vertrauensdienste nach der eIDAS-Verordnung – Vorteile für Online-Anbieter

EU-weite Rahmenbedingungen für Geschäftsabschlüsse im Internet
eIDAS steht für Electronic Identification, Authentication and Trust Services. Die Verordnung gilt in der gesamten EU und zielt darauf ab, ein sicheres Reglement für Online-Transaktionen verschiedener Art zu schaffen. Unternehmen können verschiedene Vertrauensdienste einführen, damit ihren Kunden mehr Sicherheit bieten und somit deren Zufriedenheit verbessern. Zugleich kann das Unternehmen durch die Anwendung wie zum Beispiel der elektronischen Signatur rechtskräftige Verträge über das Internet abschließen – und zwar in der gesamten EU! Sofern sie nachweisen können, dass sie die Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllen, besteht die Möglichkeit, ein EU-Vertrauenssiegel zu beantragen. Damit lässt sich gut sichtbar für den Kunden nach außen anzeigen, wie zuverlässig das Unternehmen ist.
Elektronische Webseitenzertifikate schaffen mehr Vertrauen
Durch verschiedene Zertifikate wird den Kunden bestätigt, dass es sich um eine seriöse Webseite handelt. Zum Beispiel gibt es Zertifikate, die eine verschlüsselte Übertragung von Daten und eine sichere Identifizierung von Kunden bieten. Dadurch können sich Unternehmen vor Betrügern schützen und zugleich die eIDAS-Verordnung erfüllen.
Die qualifizierte elektronische Signatur bietet Rechtssicherheit bei Verträgen
Die elektronische Signatur macht es möglich, zahlreiche Verträge in Deutschland jetzt auch auf digitalem Weg abzuschließen. Das trifft beispielsweise auf Arbeits- oder Mietverträge zu. Auch Kostenvoranschläge können auf diese Weise unterzeichnet werden. Davon profitieren nicht nur große Unternehmen, sondern auch lokale Handwerksbetriebe oder andere Dienstleister, die im Internet präsent sind und dort Kunden gewinnen möchten. Sogar der Abschluss von Kreditverträgen lässt sich dank der elektronischen Signatur online erledigen. Urkunden, die von einem Notar beglaubigt werden müssen, sind jedoch ausgenommen. Sie müssen nach wie vor auf dem Papier unterschrieben werden. Damit die elektronische Signatur genauso rechtssicher wie eine händische Unterschrift ist, sollten sich Unternehmen an einen verlässlichen Partner für die Durchführung wenden. Am sichersten ist die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES).
Elektronische Einschreiben zur sicheren und fristgerechten Übermittlung von Dokumenten
Elektronische Einschreiben sollen nach der eIDAS-Verordnung auf digitalem Wege übermittelt werden. Dabei soll ein Nachweis über den Versand sowie über den Empfang der Daten erbracht werden. Das ist unter anderem dann notwendig, wenn es sich um wichtige Unterlagen wie eine Kündigung oder einen Widerruf handelt. Auch für das Einhalten bestimmter Fristen sind elektronische Einschreiben von Vorteil. Unternehmen können auf verschiedene Dienstleister zurückgreifen, um diesen Vertrauensdienst anzubieten. Neben der Deutschen Post kommen dafür auch verschiedene Telekommunikationsanbieter infrage.