Transport: Was bei Gefahrengütern zu beachten ist

Gefahrengüter: Was dazu gehört und welche Transportvorschriften gelten

Als Gefahrgüter gelten alle Stoffe, die beim Transport mit besonderen Risiken für Mensch und Umwelt verbunden sind. Neben reizenden, ätzenden und giftigen Substanzen fallen entzündliche, explosionsgefährliche und brandfördernde Stoffe in diese Kategorie, denn sie verursachen bei unsachgemäßem Umgang leicht Unfälle. Einige Gefahrgüter dürfen grundsätzlich nicht befördert werden. Andere darf man nur in bestimmter Menge oder mit besonderer Verpackung transportieren. Die Gefahrgutvorschriften nennen rund 3.500 unterschiedliche Substanzen und geben zu jedem davon neben einer exakten Transportbezeichnung eine spezifische UN-Identifikationsnummer an. Im Gefahrgutrecht werden die einzelnen Güter in neun Klassen und 13 Unterklassen eingeteilt. Darunter unter anderem

  • Objekte, die Explosivstoffe enthalten, beispielsweise Silvesterknaller
  • komprimierte, gelöste oder verflüssigte Gase wie Sprühdosen
  • entzündbare Flüssig-Stoffe wie Alkohol und Benzin
  • entzündende Stoffe wie Dünger und Herbizide
  • Gegenstände mit erhöhtem Brandrisiko, so beispielsweise Lithium-Batterien
  • giftige Stoffe wie Pestizide
  • ätzende Stoffe wie Reinigungsmittel und Säuren

Von Gefahrgut ist ausschließlich bei der Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen die Rede. Auf dem Betriebsgelände unterliegt der Transport keiner weitergehenden Vorschrift. Außerhalb des Firmengeländes hat jeder Verkehrsträger allerdings eine eigene Gefahrgutverordnung, an die sich Unternehmen beim Transport halten müssen. Das internationale Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist als ADR bekannt. Die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen wird durch die ADN-Vorschrift geregelt, während die RID-Vorgabe für die internationale Eisenbahnbeförderung gilt. Im Hinblick auf die Luftfracht gibt die Internationale IATA Dangerous Goods Declaration die Rechte und Pflichten vor. Was Seeschifffahrt betrifft, übernimmt die IMDG-Regelung diese Aufgabe. Grundsätzlich gelten die Verordnungen international. Die ADR-Vorschrift ist beispielsweise in über 50 Ländern anerkannt. Neben den internationalen Regelungen gibt es nationale Sondervorschriften, die auf Landesgesetzen basieren. In Deutschland ankern jene in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).

Vorschriften zum Gefahrguttransport: Kennzeichnung und andere Sicherheitsvorkehrungen

Grundsätzlich erfordert ein Gefahrgut wegen seiner chemischen oder physikalischen Eigenschaften beim Transport besondere Sicherheitsvorkehrungen, die das Unfallrisiko senken. Das kann beispielsweise ein Rauchverbot in unmittelbarer Umgebung, eine bestimmte Verladetemperatur oder eine spezielle Lagerungsweise sein. Neben solchen Vorkehrungen ist für alle Gefahrgüter eine klare Kenntlichmachung durch spezielle Warntafeln oder Aufkleber Pflicht. Dies ist insbesondere bei der externen Abwicklung des Transports durch Speditionen entscheidend. Allerdings geht es bei der Markierungspflicht nicht ausschließlich darum, Mitarbeiter und Transportdienstleister auf das mit der Ware verbundene Risiko aufmerksam zu machen. Im Falle eines Unfalls ist die Kennzeichnung auch für die Rettungskräfte wichtig, weil sie sonst nicht richtig reagieren können. Neben der Gefahrenklasse muss die UN-Nummer zur genauen Identifikation der Ware auf der Markierung auszumachen sein. Grundsätzlich sind entsprechende Zeichen, Aufkleber und Schilder international gültig. Allerdings sollte beim Transport stets ein Merkblatt in der Landessprache mitgeführt werden, das die Güter und Maßnahmen im Falle eines Unfalls beschreibt. Ebenso bedeutend wie die Markierung ist beim Gefahrguttransport in vielen Fällen spezielle Ausrüstung. Dazu können Gegenstände zählen wie

  • eine bestimmte Anzahl an Warndreiecken
  • mehrere Warnwesten
  • besondere Erste-Hilfe-Ausstattung
  • ein ABC-Feuerlöscher mit Pulver
  • Besen
  • Schaufeln
  • Atemschutz
  • Kanalisationsabdeckungen

Welche Ausrüstung im Einzelfall vorgeschrieben ist, hängt von der Gefahrgutklasse ab. Auch an den Fahrer werden beim Transport gefährlicher Güter bestimmte Anforderungen gestellt, so neben eigenverantwortlicher Arbeitsweise beispielsweise nachgewiesene Qualifikationen wie ein ADR-Schein. Darüber hinaus müssen alle Transportbeteiligten nachweislich eine schriftliche Weisung für den Umgang mit dem Gefahrgut erhalten haben.

Handwerkerregelung: Diese Erleichterungen können beim betrieblichen Gefahrguttransport gelten

Abhängig von der Menge und UN-Nummer der transportierten Gefahrgüter können Erleichterungen für den Gütertransport gelten. Neben Sonderregelungen für Kleinstmengen gibt es Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufsgruppen. Die Handwerkerregelung erleichtert die Beförderung gefährlicher Stoffe beispielsweise, solange die Güter

  • zur Haupttätigkeitsausübung eines Unternehmens transportiert werden.
  • im Hinblick auf die Menge dem Tagesbedarf entsprechen.
  • laut Gefahrguttabelle unter 1.000 Punkten liegen.
  • in Verpackungseinheiten mit maximal 450 Litern Fassungsvermögen transportiert werden.
  • beim Transport dicht und fest verschlossen bleiben.

In der Praxis gilt die Handwerkerregelung beispielsweise für das Lösemittel eines Malers, der zur Baustelle fährt. Dasselbe trifft auf Stoffe in einem Werkstattwagen oder Gefahrgüter zu, die zum Zweck von Wartungsarbeiten transportiert werden. Dienen Transporte dagegen der internen oder externen Versorgung eines Betriebs, gilt die Handwerkerregelung nicht. Als Beispiel ist der Kraftstofftransport für Baumaschinen nicht von den strengen Auflagen zum Gefahrguttransport befreit. Ob und welche Sonderbestimmungen im Einzelfall gültig sind, müssen Unternehmen den jeweiligen Tabellen in den ADR-, ADN-, RID-, IMDG- oder IATA-Regelungen entnehmen. Eigeninterpretation sind nicht rechtssicher. Daher sollte im Zweifelsfall stets ein erfahrener Gefahrgutbeauftragter beigezogen werden. Bei Gütern bestimmter Gefahrgutklasse ist ein solcher Fachmann sogar Pflicht.

Abschluss-Tipp: Spezialisierte Speditionen beauftragen!

Um Gefahrguttransporte sachgemäß abzuwickeln, arbeiten Unternehmen am besten mit einer darauf spezialisierten Spedition zusammen. So fällt es leichter, im Dschungel der Vorschriften den Überblick zu bewahren und Bußgelder zu vermeiden.

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