Lebenslauf erstellen: Selbstständigkeit gekonnt einarbeiten

Der Lebenslauf: Dreh- und Angelpunkt einer Bewerbung
Curriculum Vitae, Vitae Cursus, Résumé – die Begriffe variieren, gemeint ist in jedem Fall der Lebenslauf. In der Regel wird dieser heute tabellenförmig erstellt. Mitarbeiter der Personalabteilung wollen sich schnell einen Überblick dazu verschaffen, mit wem sie es zu tun haben und ob das Profil zu den Anforderungen passen könnte. Unterteilt wird der Lebenslauf deswegen in sieben Abschnitte, nämlich:
● Titel und persönliche Daten
● Foto und anvisierte Position
● beruflicher Werdegang
● absolvierter Bildungsweg
● besondere Kenntnisse und Fähigkeiten
● Hobbys und Interessen
● Ort, Datum und Unterschrift
Sinnvoll ist es, ein spezielles Programm bei der Erstellung zu nutzen und gezielt Unterstützung zu erhalten, wie z.B. auf CVmaker.de. Schließlich soll der Lebenslauf nicht nur formal korrekt und vollständig, sondern auch optisch ansprechend und übersichtlich ausfallen.
Die Karriereschritte: Selbstständigkeit selbstverständlich einordnen
In der Regel ist es nicht kompliziert, die beruflichen Stationen chronologisch – und zwar in umgekehrter Reihenfolge – aufzuführen. Es sei denn, Gewerbetreibende oder Freiberufler wollen ihren Status aufgeben und sich um eine Stelle als abhängig Beschäftigte bewerben. Dann gelten besondere Regeln, um wichtige Informationen zu Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln.
Grundsätzlich werden Phasen der Selbstständigkeit im Abschnitt beruflicher Werdegang aufgeführt – wie jede andere berufliche Tätigkeit auch. Es gibt hier also keine Unterscheidung, die bisherige Karriere sollte lückenlos dargestellt werden. Sinnvoll ist es aber, diese beruflichen Etappen mit einigen Informationen anzureichern, da sich im Gegensatz zu bewährten Stellenbezeichnungen die Details nur schwer nachvollziehen lassen. Infrage kommen beispielsweise:
● erledigte Aufgaben und Tätigkeiten,
● Größe des Kundenstamms,
● betriebswirtschaftliche Kennzahlen sowie
● besondere Erfolge.
Logischerweise gibt es für selbstständige Tätigkeiten keine Arbeitszeugnisse. Stattdessen eignen sich aber auch Referenzen, Kundenlisten oder eine Aufstellung realisierter Projekte. Wichtig: Dabei sind natürlich die Auflagen des Datenschutzes zu beachten. Nicht notwendig sind hingegen allgemeine Unterlagen zur Selbstständigkeit wie eine Kopie der Gewerbeanmeldung.
Die Regeln: Lebenslauf muss vollständig und korrekt sein
Grundsätzlich muss ein Recruiter anhand des Lebenslaufs nachvollziehen können, wie sich die berufliche Laufbahn eines Bewerbers bisher gestaltet hat. Die Angaben müssen also nicht nur vollständig, sondern auch lückenlos und korrekt aufgeführt werden. Es geht zwar nicht um Gerichtsfestigkeit, aber es gilt die Wahrheitspflicht. Eine Unterteilung der beruflichen Etappen in selbstständig und nicht selbstständig ist nicht unbedingt notwendig. Der Empfänger sollte aber erkennen können, welche Tätigkeiten als Gewerbetreibender oder Freiberufler ausgeübt wurden.
Fazit: Selbstständigkeit im Lebenslauf sinnvoll und regelgerecht aufführen
Es geht also nicht nur darum, alle Angaben im Lebenslauf übersichtlich und formal gerecht mit einem geeigneten Tool, wie z.B. auf CVmaker.de, aufzuführen. Vielmehr sollte vor allem die selbstständige Erwerbsphase so dargestellt werden, dass ein Recruiter wichtige Informationen und den richtigen Eindruck vermittelt bekommt. Das Beschreiben der relevanten Tätigkeiten, größerer Erfolge oder auch betriebswirtschaftlicher Kennzahlen lässt erfahrungsgemäß Rückschlüsse zu, die die Entscheidung über die Stellenvergabe durchaus beeinflussen können.
Insbesondere sollte der Schritt zurück in die abhängige Beschäftigung nachvollziehbar erklärt werden – dazu ist jedoch im Anschreiben ausreichend Raum. Der Lebenslauf wird heute als Tabelle umgesetzt. Umso wichtiger sind sorgfältige und überlegte Formulierungen, die die besonderen Leistungen, entwickelten Stärken und erworbenen Kompetenzen während der selbstständigen Tätigkeit auch für Dritte nachvollziehbar machen.