Reformsommer 2026: sechs Baustellen, die kein Arbeitgeber verschlafen darf
Berlin verhandelt im Akkord. Das meiste ist noch Entwurf, einiges schon Gesetz, und wer beides verwechselt, zahlt drauf. Sechs Vorhaben, sortiert nach dem, was wirklich zählt.
1. Mindestlohn und Minijob: der Dauerbrenner, schon scharf gestellt
Diese Baustelle ist keine Ankündigung, sondern Realität. Der Mindestlohn liegt seit Januar bei 13,90 Euro und steigt 2027 auf 14,60 Euro, und weil die Minijobgrenze daran hängt, sind es jetzt 603 Euro im Monat, ab 2027 dann 633 Euro. Klingt nach Kleingeld, ist aber eine Falle: Wer die alten Verträge nicht anpasst, rutscht ungewollt in die Sozialversicherungspflicht. Dazu kommt die unbequeme Nachricht, dass die Arbeitgeberabgaben auf Mini- und Midijobs bis 2027 von rund 31 auf etwa 38 Prozent klettern und eine Kommission den Sonderstatus am liebsten ganz abschaffen würde.
Kurz gesagt: Verträge sofort prüfen, denn der Minijob wird zur teuersten Beschäftigung, die man haben kann.
2. Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: ab Juli, und mit Zähnen
Auch das ist beschlossen. Ab Juli heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld, die Beträge bleiben gleich, der Ton wird rauer: Vermittlung in Arbeit hat wieder Vorrang, Sanktionen bis zur Nullrunde sind möglich, und die Schonzeit beim Vermögen fällt weg. Für Betriebe auf Personalsuche ist das keine Nebensache.
Mehr Druck Richtung Arbeit kann mittelfristig den Bewerberpool vergrößern.
3. Arbeitszeit: der Acht-Stunden-Tag wackelt, vorerst nur auf dem Papier
Hier hilft ein kühler Kopf gegen heiße Schlagzeilen. Geplant ist, die starre Tagesgrenze durch eine Wochengrenze von bis zu 48 Stunden zu ersetzen, einzelne Tage dürften dann länger werden. Der Haken: Das soll nur gelten, wo ein Tarifvertrag es vorsieht, und es ist an die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung gekoppelt. Da über die Hälfte der Beschäftigten keinen Tarifvertrag hat, ändert sich für viele zunächst gar nichts. Und ein Gesetz ist es ohnehin noch nicht, nur ein Referentenentwurf.
Die elektronische Zeiterfassung kommt so oder so, also lieber heute umstellen als unter Druck.
4. Kündigungsschutz für Topverdiener: das heiße Eisen
Der Vorschlag der Union ist so simpel wie umstritten: Wer mehr als rund 100.000 Euro verdient, soll künftig einvernehmlich auf den Kündigungsschutz verzichten können, gegen Abfindung oder ein dickeres Gehalt. Die SPD hat zuletzt eine Tür aufgemacht, allerdings nur einen Spalt und befristet. Ein Gesetzentwurf liegt nicht vor, es gilt unverändert das geltende Recht.
Eine Kündigung darf man auf Reformpläne nicht stützen, auf Schlagzeilen schon gar nicht.
5. Steuern: ab wann ist man eigentlich Hochverdiener?
Eine berechtigte Frage, denn die Grenze verschiebt sich. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift 2026 schon ab knapp 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, ein Wert, der längst die gut verdienende Mitte erfasst. Die Union will die Schwelle auf 80.000 Euro heben. Auch dieser Posten liegt auf dem Verhandlungstisch.
Steigt die Grenze, bleibt Fach- und Führungskräften mehr netto, ein unterschätztes Argument im Kampf um Talente.
6. Rente: das große Ding, das noch keiner spürt
Im Hintergrund liegt das schwerste Paket: 33 Empfehlungen, darunter eine teils am Kapitalmarkt angelegte Rente, ein an die Lebenserwartung gekoppeltes Renteneintrittsalter und eine Versicherungspflicht, die künftig auch neue Selbstständige und Beamte einbezieht. Umgesetzt ist nichts, aber Kanzler und Ministerin wollen Tempo machen.
Unternehmer und Soloselbstständige sollten ihre Altersvorsorge früh neu rechnen, nicht erst, wenn das Gesetz steht.
Unterm Strich
Drei Dinge sind gesetzt und verlangen jetzt Ihre Aufmerksamkeit: Mindestlohn, Minijobgrenze und die neue Grundsicherung. Der Rest ist Verhandlung, mit dem 1. Juli als nächstem Stichtag. Wer Verträge, Lohnabrechnung und Zeiterfassung jetzt in Ordnung bringt, muss später nicht hektisch reagieren.
Abwarten ist eine Strategie. Vorbereitung die schlauere.





