Herr Dr. Fleischmann, Sie und Ihr Unternehmen sind Experten für traumhafte Bäder. Warum ist das Bad aus Ihrer Sicht so wichtig für den Charakter einer Immobilie und mehr als nur ein Ort für das menschlich Notwendige?
Das Bad oder die Bäder – schließlich gibt es in selbst in mittleren Wohnungen mindestens längst auch ein Gästebad – sagen sehr viel aus über die Qualität des Wohnens. Ein Bad ist heute längst mehr als ein Ort, den wir nach dem Toilettengang oder dem Zähneputzen sofort wieder verlassen. Moderne Bäder mit all den architektonischen, gestalterischen und technischen Möglichkeiten der heutigen Zeit sind längst zu Wohlfühloasen geworden.
In mancher Bestandsimmobilie ist es aber noch ein weiter Weg zur besagten Wohlfühloase. Häufig kleben im geerbten Haus der Eltern etwa noch die Fliesen mit zweifelhaften 80er-Jahre-Design …
Das ist richtig. Und genau hier sind Experten gefragt. Mit Know-how und Fantasie lässt sich faktisch jedes Bad auf den neuesten und schönsten Stand bringen.
An dieser Stelle müssen wir dann aber auch über die Kosten sprechen.
Sie haben Recht. Die Kosten einer Badsanierung können hoch sein. Das hängt im Wesentlichen vom aktuellen Zustand des Bades, seiner Größe und den Wünschen der Eigentümerinnen und Eigentümer ab. Das ist beim Bad nicht anders als bei einer Küche, wo die Wünsche nach oben faktisch auch unbegrenzt sein können. Viele Eigentümer wissen allerdings nicht, dass sie die Kosten für die Badsanierung steuerlich absetzen können. Ohne dieses Wissen entgehen Ihnen erhebliche Steuerersparnisse.
Welche Kosten sind absetzbar?
Im ersten Schritt ist es wichtig, zu unterscheiden, ob es sich um Erhaltungsaufwand oder die Herstellungskosten für ein komplett neues Bad handelt. Erhaltungsaufwand kann sofort abgesetzt werden, während Herstellungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen. Grundsätzlich können die Handwerkerkosten bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt bei 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Auch Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Badsanierung entstehen, sind absetzbar. Die Kosten für den Einsatz von Maschinen, die während der Sanierung genutzt werden, können ebenfalls berücksichtigt werden. Nicht aber Materialkosten wie Fliesen, Farbe oder Sanitärartikel sowie etwaige Eigenleistungen.
Klingt einfach. Worin besteht denn die bürokratische Tücke?
Das Finanzamt verlangt ordnungsgemäße Rechnungen und Belege. Alle Rechnungen müssen detailliert aufgeschlüsselt sein, um die absetzbaren Kosten eindeutig zu identifizieren. Das Finanzamt erkennt Barzahlungen nicht an. Achten Sie daher darauf, alle Zahlungen per Überweisung oder Kreditkarte zu tätigen. Prüfen Sie zudem, ob für Ihre Badsanierung zusätzliche staatliche Förderungen oder Zuschüsse in Anspruch genommen werden können, wie etwa für Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder Energieeffizienz. Durch die Einhaltung dieser Voraussetzungen und eine sorgfältige Dokumentation können Sie die finanzielle Belastung Ihrer Badsanierung deutlich reduzieren und von erheblichen Steuerersparnissen profitieren. Noch ein wichtiger Steuer-Tipp: Planen Sie größere Renovierungen so, dass sie innerhalb eines Kalenderjahres durchgeführt und abgerechnet werden, um den maximalen Abzugsbetrag voll auszuschöpfen.
Welchen Unterschied macht es, ob ich als Eigentümer die Wohnung oder das Haus selbst bewohne oder ob ich vermiete?
Einen wesentlichen. Wenn Sie eine Badsanierung in Ihrem selbstgenutzten Eigenheim durchführen, können Sie die Handwerkerkosten bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer absetzen. Das sind aktuell die oben erwähnten 1.200 Euro im Jahr. Als Vermieter können Sie die Kosten der Badsanierung als Werbungskosten geltend machen. Dies umfasst sowohl die Erhaltungsaufwendungen, die sofort abgesetzt werden können, als auch die Herstellungskosten, die über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen. Erhaltungsaufwendungen sind beispielsweise Reparaturen, während Herstellungskosten größere Modernisierungen umfassen. Doch eines eint Vermieter und Selbstnutzer gleichermaßen: Ein neues Bad steigert nachweislich den Immobilienwert enorm. Wer sich etwa mit dem Gedanken daran trägt, eine Immobilie zu veräußern, sollte vorab prüfen, ob das Bad verkaufstauglich ist. Der Blick vieler Kaufinteressenten fällt neben der Küche oft meist direkt in die Bäder eines Hauses.
Vielen Dank für das Interview, Michael Gorski.