Beim Leasing wird das gewünschte Leasingobjekt nicht in Ihrer Bilanz aktiviert, wodurch die Leasingraten als steuerlich absetzbare Betriebsausgaben gelten. So bewahren Sie sich ein Stück Unabhängigkeit von Ihrer Hausbank, es erfolgt keine weitere „Belastung“ durch eine Investition. Ein weiterer Vorteil ist vor allem die Planungssicherheit durch die Ratenfinanzierung während der Nutzung des Objekts (pay-as-you-earn).

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