GEMA - Warum eine fehlende Musik auf dem Weihnachtsmarkt für Eventveranstalter bedeutsam ist?
Wundert ihr euch, warum auf manchen Weihnachtsmärkten der Duft von Lebkuchen ohne musikalische Untermalung bleibt? Dieses Phänomen hat einen direkten Bezug zu einer wichtigen Überlegung bei der Veranstaltungsplanung: der GEMA-Lizenz.
Der Schlüssel liegt in den Lizenzgebühren, die für Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten an die GEMA zu entrichten sind. Diese Gebühren basieren auf der gesamten Veranstaltungsfläche, nicht nur auf dem Bereich um die Bühne. Die Berechnung von Wand zu Wand und von Stand zu Stand hat in der Vergangenheit zu Verwirrung und Diskussionen geführt, besonders da oft nur ein kleiner Teil der Gesamtfläche beschallt wird. Infolgedessen können die GEMA-Gebühren erheblich ansteigen, wenn sie auf die gesamte Fläche angewendet werden.
Diese Debatte führte zu einer Klarstellung seitens der GEMA, die sich gegen Vorwürfe einer Gebührenerhöhung verteidigte. Obwohl diskutabel, hat der Bundesgerichtshof diese Praxis bereits 2011 bestätigt.
Was ist die Lehre für Eventmanager und Veranstalter? Bei der Planung von Events sollte die gesamte Veranstaltungsfläche in die Berechnung der GEMA-Gebühren einbezogen werden, unabhängig davon, ob die Musik live gespielt oder von einem DJ kommt.
Wichtig ist auch, dass für digitale Veranstaltungen mit Musik GEMA-Gebühren anfallen, ein oft übersehener Aspekt.
Bei BEEFTEA group GmbH sind wir uns dieser Thematik bewusst und haben bereits 2020 in einem Blogbeitrag darauf hingewiesen.