2. Erst ab dem dritten Tag braucht man eine Krankschreibung

Wirtschaftsforum Listicles

Grundsätzlich muss man seinen Arbeitgeber unverzüglich, also spätestens zu Beginn der Arbeitszeit am ersten Krankheitstag, über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Dauert diese länger als drei Tage, muss eine von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

Allerdings kann der Arbeitgeber die Vorlage einer solchen Bescheinigung schon am ersten Krankheitstag verlangen. Daher: Prüfen, welcher Zeitpunkt im Arbeitsvertrag festgelegt wurde.

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