Bei der Ausübung einer beruflichen oder auch ehrenamtlichen Tätigkeit sind Fehler nicht gänzlich zu vermeiden. Insbesondere beratende, prüfende, verwaltende oder auch vollstreckende ‘Leistungen’ bergen die latente Gefahr einer Fehleinschätzung, die einen nicht unerheblichen Vermögensschaden verursachen kann. Vor Haftungsrisiken dieser Art schützt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Als…