Laut Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) dürfen nur speziell geschulte Fachfirmen mit entsprechender Zulassung Asbest fachgerecht entfernen. Schutzkleidung, Absaugtechnik und gesicherte Entsorgung sind Pflicht – zum Schutz der Arbeiter und der Bewohner. Verstöße dagegen sind nicht nur ordnungswidrig, sondern potenziell lebensgefährlich.
Die Realität zeigt jedoch: Immer wieder wird ohne Prüfung drauflos saniert – oft aus Kostengründen oder Unwissenheit. Dabei kann eine unerkannte Asbestfreisetzung ganze Wohnbereiche kontaminieren und spätere Sanierungen massiv verteuern.
Deshalb gilt: In Altbauten vor 1993 sollten Eigentümer und Mieter bei Renovierungen stets auf Asbestverdacht achten – vor allem bei alten Bodenbelägen, Klebern oder Wandverkleidungen. Wer Handwerker beauftragt, sollte gezielt nachfragen, ob eine Asbestprüfung erfolgt. Gesundheitsschutz beginnt mit Sorgfalt – und mit Verantwortung.
Über den Autor
Daniel Gruber ist anerkannter Sachverständiger für Gebäudeschadstoffe mit besonderem Fokus auf Asbest. Mit über acht Jahren Erfahrung, darunter eine Tätigkeit beim TÜV, hat er sich auf die Beratung von Privatpersonen spezialisiert, die beim Kauf oder der Sanierung von Immobilien mit Asbest konfrontiert werden.http://asbestfreileben.de