Extended Reality und der EU AI Act: Was Unternehmen wissen müssen

Autor: Ulrich Buckenlei, MBA – Industrie-Analyst und Experte für digitale Transformation

 

Risikoebenen und Einstufungen

Der EU AI Act unterscheidet zwischen verschiedenen Risikoklassen für KI-Systeme: von minimalem bis zu untragbarem Risiko. XR-Anwendungen, die auf personalisierte Inhalte oder Interaktionen setzen, könnten beispielsweise in die Kategorie des „hohen Risikos“ fallen und erfordern daher spezifische Sicherheitsmaßnahmen.

Transparenz und Datenschutz

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre XR-Anwendungen datenschutzkonform gestaltet sind und transparente Einblicke in die Datenverarbeitung bieten. Nutzer sollen erkennen können, wann und wie KI in XR-Lösungen eingesetzt wird.

Verantwortung und Compliance

Für Unternehmen, die Extended Reality nutzen, ist es essenziell, sich rechtzeitig auf die Anforderungen des EU AI Act vorzubereiten, um sicherzustellen, dass ihre Produkte compliant sind und sie Haftungsrisiken minimieren.

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