Antrag auf Sonderurlaub: Muster

Wann haben Sie ein Recht auf Sonderurlaub?

Eine Auflistung der von der Rechtsprechung anerkannten Gründe für einen Sonderurlaub finden Sie hier. (Link) Bedenken Sie jedoch: Diese Aufzählung kann nur als Anhaltspunkt dienen, denn die „in der Person liegenden Gründe“, die eine bezahlte Freistellung rechtfertigen, sind in der einschlägigen Gesetzesnorm (§ 616 BGB) nicht genauer definiert. Handelt es sich also um einen der in unserer Auflistung genannten Fälle, sollten Sie Ihren Arbeitgeber in jedem Fall um Sonderurlaub bitten. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Situation einen Sonderurlaub rechtfertigt, dann gilt: Versuchen Sie es, bevor Sie regulär Urlaub einreichen. Vielleicht zeigt sich Ihr Arbeitgeber auch kulant und gewährt Ihnen einen freien Tag, auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist.

Wie reiche ich Sonderurlaub ein?

Verfassen Sie ein Schreiben, in dem Sie Ihren Arbeitgeber bitten, Ihnen aus einem genau benannten Grund Sonderurlaub zu gewähren.

Dieses sollte enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre private Adresse als Absender, gegebenenfalls mit Angabe der Abteilung und Personalnummer
  • Namen und Adresse Ihres Arbeitgebers und die zuständige Abteilung beziehungsweise den zuständigen Ansprechpartner
  • Ort, Datum
  • Einen Betreff, gegebenenfalls mit Hinweis auf den Grund des beantragten Sonderurlaubs
  • Anrede
  • Eine Schilderung der Situation, aufgrund derer Sie Sonderurlaub beantragen
  • Ein Erklärung, weshalb Sie an einem genau benannten Tag nicht zur Arbeit kommen können
  • Die Bitte, Ihnen nach § 616 BGB Sonderurlaub aus persönlichen Gründen zu gewähren
  • Grußformel
  • Ihre Unterschrift

Muster für einen Antrag auf Sonderurlaub

Ein Schreiben, in dem Sie Ihren Arbeitgeber um Sonderurlaub bitten, könnte so aussehen:

Kein Fall ist wie der andere

Dieses Muster soll Ihnen als Formulierungshilfe dienen. Es muss natürlich individuell an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden. Denken Sie daran: Ob Ihr Arbeitgeber Ihrem Antrag stattgibt, kann in manchen Fällen in seinem Ermessen liegen – vor allem dann, wenn es sich nicht um einen der von der Rechtsprechung anerkannten Gründe im Sinne des § 28 TVöD (diese finden Sie in unserer Auflistung) handelt. Das gilt auch für die Dauer des bewilligten Sonderurlaubs. Oftmals spielen bei seiner Entscheidung Faktoren wie die Betriebszugehörigkeit sowie betriebliche Belange eine Rolle. In den im TVöD als „wichtige Gründe“ für eine bezahlte Freistellung aufgeführten Fällen hat der Arbeitgeber jedoch nicht das Recht, Ihnen willkürlich oder aus sachfremden Motiven den Sonderurlaub zu verwehren. Wichtig: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und der individuelle Arbeitsvertrag können spezielle Regelungen zum Sonderurlaub beinhalten.

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