Krankmeldung versus Krankschreibung im Fall der Fälle
Wer erkrankt, muss diese Tatsache sofort dem Arbeitgeber mitteilen – inklusive der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit. Dieser Vorgang wird als Krankmeldung bezeichnet. Spätestens nach dem dritten Krankheitstag müssen Sie zusätzlich ein ärztliches Attest einreichen, die Krankschreibung. Je nach Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag ist die Krankschreibung auch bereits am ersten oder zweiten Krankheitstag notwendig. Prüfen Sie also die vertraglichen Angaben genau.
Aufenthalt im Krankenhaus: Ist eine Krankschreibung notwendig?
Ist Ihre Krankheit so schlimm, langwierig oder komplex, dass Sie ein Krankenhaus aufsuchen müssen, gibt es unterschiedliche Handhabungen. Müssen beziehungsweise haben Sie vorher Ihren Hausarzt aufgesucht, kann dieser einen möglichen Krankenhausaufenthalt in Ihrer Krankschreibung miteinkalkulieren. Kommt Ihre Krankheit aber so plötzlich und akut, ist oft keine Zeit mehr, vor dem Aufenthalt im Krankenhaus einen Hausarzt aufzusuchen. Allerdings stellt das Krankenhaus ebenfalls Bescheinigungen aus. Die sogenannte Liegebescheinigung (auch Aufenthaltsbescheinigung genannt) ist allerdings faktisch nicht das Gleiche wie eine Krankschreibung, wirkt aber auf die gleiche Weise. Bei einer Liegebescheinigung hält das Krankenhaus fest, aus welchem Grund Sie dort sind und in welchem Zeitraum Sie im Krankenhaus waren. Dabei muss die Liegebescheinigung nicht von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt werden. Obwohl die Liegebescheinigung ein anderes Dokument als die Krankschreibung ist, gelten beide gleich viel beim Arbeitgeber: Auch eine Liegebescheinigung reicht als Nachweis für Ihre Krankheit beim Arbeitgeber vollkommen aus. Verzögert oder verlängert sich Ihr Krankenhausaufenthalt, so können mehrere Liegebescheinigungen ausgestellt beziehungsweise die Angabe der voraussichtlichen Entlassung angepasst werden.
Krank nach dem Krankenhausaufenthalt: Ist eine Krankschreibung notwendig?
Oft kommt es vor, dass Arbeitnehmer auch nach einem Krankenhausaufenthalt, also nach Ausstellung der Liegebescheinigung, noch krank sind beziehungsweise sich auskurieren müssen. Hierbei kann ein Krankenhaus Ihnen für die Zeit von maximal sieben Tagen nach Entlassung beim sogenannten Entlassungsmanagement die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Sind Sie länger als sieben Tage arbeitsunfähig, ist eine weitere Krankschreibung notwendig.