Geschenke steuerlich absetzen: Das ist zu beachten

Kann ich alle Geschenke steuerlich absetzen?

Als Firmeninhaber kann man Geschenke an Geschäftspartner steuerlich absetzen. Voraussetzungen hierfür sind zum einen, dass die Geschenke aus betrieblichen Gründen gemacht wurden und daran keine Gegenleistung geknüpft ist. Den vollen Kaufpreis des Geschenkes kann man nur dann steuerlich absetzen, wenn dieser einen Rahmen von 35 EUR nicht übersteigt. Ist ein Geschenk teurer als 35 EUR, ist es eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe und muss sogar als Gewinn versteuert werden. Ab einem Geschenkwert von zehn EUR müssen der Beleg des Geschenkes sowie der Beschenkte eindeutig vermerkt sein. Anders sieht es aus, wenn man einem Geschäftspartner etwas schenkt, das nur betrieblich genutzt werden kann, wie zum Beispiel eine PC-Software. Dann entfällt die 35 EUR-Grenze. 

Kann man Geschenke für Mitarbeiter steuerlich absetzen?

Aus steuerlicher Sicht sind Zuwendungen für Mitarbeiter zunächst als Arbeitslohn zu betrachten. Daher sollten Geldgeschenke vermieden werden, denn hierauf werden auch Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer angerechnet. Sachgeschenke werden als Geschenk anerkannt, wenn es sich um einen persönlichen Anlass handelt, wie etwa der Geburtstag oder die Hochzeit des Beschenkten. Auch die Geburt eines Kindes oder eine bestandene Prüfung zählen dazu. Der Wert eines Sachgeschenkes an einen Mitarbeiter darf nicht über 60 EUR brutto liegen. Schon bei einem Cent mehr muss das Geschenk als Arbeitslohn besteuert werden. Die Freigrenze gilt bei jedem Geschenk einzeln, jedoch darf jeder Mitarbeiter nicht mehr als einmal im Monat ein Sachgeschenk erhalten. Liegt kein persönlicher Anlass vor, gilt die Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR im Monat. Beide Freigrenzen dürfen miteinander kombiniert werden. So darf einem Mitarbeiter sowohl ein Geschenk bis 44 EUR als auch ein Geschenk bis 60 EUR mit persönlichem Anlass gemacht werden. Bis zu 104 EUR Wert der Geschenke kann der Arbeitgeber steuerlich absetzen, ohne dass der beschenkte Mitarbeiter Steuern oder Abgaben zahlen muss.

Kann man kleine Geschenke wie Arbeitsmittel und Streuartikel steuerlich absetzen?

Werbegeschenke sind abziehbare Betriebsausgaben, unabhängig von der Höhe des Kaufpreises. Bei Werbegeschenken kann der Firmeninhaber nur den Nettowert des Geschenkes steuerlich absetzen. Bei hochwertigen Werbegeschenken muss zusätzlich der Name des Beschenkten angegeben werden. Nur bei Streuartikeln wie Kugelschreiber, Schreibblöcke oder Feuerzeuge ist dies nicht nötig.

 

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