Einkommen: Wann gehört man zum Mittelstand?

Mittelstand: Diese Definitionen gibt es

Ob Sie selbst zum sogenannten Mittelstand gehören oder nicht, ist im ersten Schritt eine Definitionsfrage. Denn die Mittelschicht ist in unterschiedlichen Betrachtungsweisen ebenso unterschiedlich auszulegen. Früher wurden Unterschicht und Mittelschicht vor allem anhand ihrer Tätigkeiten voneinander unterschieden: Zugehörige der Unterschicht führten meist harte körperliche Arbeit aus, während Zugehörige der Mittelschicht Tätigkeiten im Büro nachgingen. Dieses Schubladen-Denken ist mittlerweile abgeschafft. Jedoch haben die Art der Tätigkeit, die Entlohnung, der Bildungshintergrund sowie weitere Faktoren immer noch starken Einfluss auf die Zugehörigkeit zum Mittelstand beziehungsweise zur Mittelschicht.

Mittelstand: Die soziokulturelle Dimension

Eine Dimension, anhand derer Sie die Zugehörigkeit zum Mittelstand festmachen können, ist die soziokulturelle. Mittlerweile ziehen Forscher nämlich Bildung und Qualifikationen heran, um Menschen einer bestimmten Schicht zuzuordnen. Hierbei steht die Mitte wie auch jede andere Verortung immer im Zusammenhang mit dem Rest der Gesellschaft. Wo früher ein Studienabschluss schon ein Anzeichen für eine höhere Schicht war, so ist er mittlerweile kein reiner Indikator mehr; Studienabsolventen können später auch schlicht im Mittelstand „landen“. Auch in die Kategorisierung spielen beispielsweise der eigene Entscheidungsfreiraum sowie eine gewisse Unabhängigkeit. Die soziokulturelle Dimension umfasst also auch sogenannte Soft Facts, die sich weniger gut in reinen Zahlen messen lassen, sondern beispielsweise durch Befragung und Indizierung sichtbar gemacht werden können.

Mittelstand: Die finanzielle Dimension

Eine wichtige Dimension zur Definition, ob jemand Teil des Mittelstands ist oder nicht, ist die finanzielle Sicht auf den Komplex. Dem Mikrozensus des Bundesamtes aus dem Jahr 2017 nach gehören Sie dann zur Mittelschicht, wenn Sie zwischen 1.000 und 2.000 Euro Nettoeinkommen pro Haushalt zur Verfügung haben. Bei dieser Erhebung wurden beispielsweise auch Kindergeld oder Einnahmen aus Vermietung eingeschlossen. Im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zählen alle Haushalte zur Mittelschicht, die mindestens 60 Prozent und höchstens 200 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung haben. Für einen Singlehaushalt beläuft sich das Medianeinkommen laut Erhebung 2017 auf rund 1.400 Euro, bei drei Personen sind es circa 3.400 Euro. Auch hier gilt: Je nachdem, wie die Allgemeinheit verdient, wird auch die Mittelschicht beziehungsweise der Mittelstand festgesetzt. 

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